Kirchentalente

Missio canonica

Religionsunterricht in der Schule wird in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Staat erteilt. Daher benötigen Lehrer:innen für das Referendariat eine vorläufige und später eine dauerhafte kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio canonica)

Zur Erlangung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis (VKU) sind bestimmte Schritte zu absolvieren.  Wir empfehlen diese über das gesamte Studium zu verteilen.

Wir schlagen folgende Reihenfolge vor:

  • Besuch einer Infoveranstaltung zur vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis
  • Teilnahme am Orientierungsgespräch
  • Besuch einer Einführungsveranstaltung „Christliche Spiritualität“ (2x3 Stunden - in der ersten Veranstaltung geht es um eine "spirituelle Standortbestimmung" und in der zweiten Veranstaltung wählen Sie zwischen den Bausteinen "Liturgie" und "Rollenfindung" - eine nähere Erklärung und Beschreibung der zweiten Veranstaltung erfolgt in der ersten Veranstaltung
  • Besuch eines spirituellen Angebots (Exerzitien, Besinnungstage, Pilgern…)
  • Erfahrungen in einem (katholischen) kirchlichen Praxisfeld (mind. 40 Stunden, bspw. Pfarrgemeinden, in kirchlicher Jugend- und Verbandsarbeit, in Einrichtungen kirchl. Trägerschaft (Altenheim, Caritas…))
  • Teilnahme am Abschlussgespräch (Aushändigung der Antragsunterlagen für die VKU- zwei bis sechs Monate vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes (Referendariat))

 

Hinweis: Die VKU für Ihr Referendariat wird durch die Schulabteilung des Bistums erteilt, in dem Sie Ihr Studium abschließen.